EU AI Act
Was Autohäuser jetzt über den Einsatz von KI wissen sollten

Der Voicebot vereinbart Werkstatttermine. ChatGPT hilft bei Fahrzeugbeschreibungen. Das CRM schlägt Antworten auf Kundenanfragen vor und vielleicht unterstützt bereits ein KI-System bei der Diagnose.
Was viele Betriebe dabei unterschätzen: KI ist häufig längst Teil des Arbeitsalltags – auch wenn sie nie als eigenständiges Digitalprojekt eingeführt wurde. Genau deshalb lohnt sich für Autohäuser, Werkstätten und Mobilitätsdienstleister jetzt ein genauer Blick auf den EU AI Act.
Seit dem 2. August 2026 gelten unter anderem neue Transparenzpflichten. Bereits seit Februar 2025 sind Unternehmen zudem verpflichtet, für eine angemessene KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu sorgen. Das bedeutet jedoch weder, dass KI im Betrieb künftig nur noch eingeschränkt eingesetzt werden darf, noch dass jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden muss. Entscheidend sind vielmehr der konkrete Einsatzbereich und das damit verbundene Risiko.
Der erste Schritt: Wo nutzen wir eigentlich KI?
Bevor sich ein Unternehmen mit einzelnen Vorschriften beschäftigt, empfiehlt die LDB Gruppe eine einfache Bestandsaufnahme: Welche Programme nutzen die Beschäftigten und welche davon enthalten bereits KI-Funktionen?
Neben offensichtlichen Anwendungen wie ChatGPT können entsprechende Funktionen beispielsweise in CRM- und DMS-Systemen, Marketingwerkzeugen, Webseiten-Chats oder Diagnoselösungen integriert sein.
Für Verantwortliche ergibt sich daraus eine zentrale Managementfrage:
Wissen wir, welche KI-Systeme in unserem Unternehmen eingesetzt werden, wofür sie genutzt werden und wer dafür verantwortlich ist?
Ein einfaches KI-Inventar kann hier bereits Transparenz schaffen.
Besonders relevant: KI im Kundenkontakt
Für Autohäuser und Mobilitätsdienstleister dürfte eine der praktisch wichtigsten Regelungen die Kommunikation über Chat- und Voicebots betreffen.
Kommunizieren Kunden mit einem KI-System, müssen sie grundsätzlich erkennen können, dass sie es mit einer KI zu tun haben – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Ein Voicebot sollte sich deshalb beispielsweise bereits bei der Begrüßung als digitaler KI-Agent zu erkennen geben.
Gerade hier muss Regulierung jedoch nicht nur als zusätzliche Pflicht verstanden werden. Transparenz kann auch Vertrauen schaffen: Kunden wissen, mit wem beziehungsweise womit sie kommunizieren und welche Rolle das System übernimmt.
Muss jetzt jeder KI-Text gekennzeichnet werden?
Nein. Das E-Paper weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht jede mit KI erstellte Fahrzeugbeschreibung, E-Mail oder jeder Blogbeitrag automatisch einen KI-Hinweis benötigt. Auch übliche Bildoptimierungen wie Helligkeitskorrekturen oder das Freistellen eines Fahrzeugs lösen nicht pauschal eine sichtbare Kennzeichnungspflicht aus.
Anders kann es bei täuschend echt wirkenden, künstlich erzeugten oder stark manipulierten Inhalten aussehen – beispielsweise sogenannten Deepfakes.
Für die tägliche Praxis ist deshalb ein anderer Grundsatz wichtiger:
KI kann Inhalte vorbereiten. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Unternehmen.
Fahrzeugausstattungen, Preise, technische Angaben oder Diagnoseergebnisse sollten deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.
Auch Mitarbeitende müssen vorbereitet sein
KI-Kompetenz bedeutet dabei nicht, dass jeder Beschäftigte zum KI-Experten werden muss. Mitarbeitende sollten aber verstehen, welche Systeme sie einsetzen, welche Informationen eingegeben werden dürfen und warum KI-Ergebnisse kritisch geprüft werden müssen. Die LDB Gruppe betont zugleich, dass der AI Act keine pauschale Schulungsdauer oder ein bestimmtes Zertifikat vorgibt.
Für Führungskräfte ergibt sich daraus ein sinnvoller Dreischritt:
- KI-Anwendungen erfassen
- Risiken und Verantwortlichkeiten klären
- Mitarbeitende für den jeweiligen Einsatz qualifizieren
Nicht jede Anwendung ist gleich kritisch
Die Anforderungen können sich erheblich unterscheiden. Eine intern eingesetzte KI-Unterstützung bei der Fahrzeugdiagnose ist anders zu bewerten als KI in der Bewerberauswahl. Letztere wird im E-Paper als Hochrisiko-Anwendung eingeordnet. KI-Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz können sogar unter die verbotenen KI-Praktiken fallen.
Der AI Act sollte deshalb nicht Anlass sein, KI aus dem Betrieb fernzuhalten. Vielmehr bietet er einen guten Zeitpunkt, den bisherigen KI-Einsatz erstmals systematisch zu betrachten.
Sie möchten genauer wissen, was für Ihren Betrieb gilt?
Welche Anforderungen gelten für Voicebots, Fahrzeugbilder, KI-Texte oder Diagnoseanwendungen? Und welche Maßnahmen lassen sich mit überschaubarem Aufwand im Unternehmen umsetzen?
Die LDB Gruppe hat die wichtigsten Regelungen, Anwendungsfälle und Praxistipps speziell für den automobilen Handel in einem kompakten E-Paper zusammengefasst:
Zum E-Paper „Der AI Act im Autohaus – Praktische Checkliste für KI im Kundenservice, Marketing und Betrieb“
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die konkrete Bewertung hängt vom eingesetzten System und dessen Anwendungsfall ab.
Autor:innnen:
Doris Gietl, LDB Löffler GmbH
Tom Herder, Institut für Automobilwirtschaft

